Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 15.10.2019, 21:38 (vor 1657 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin,

der Inkusionsbeauftragte ist nicht nur Dein erster Asprechpartner, er hat auch das Recht für den Arbeitgeber eigenständig Stellungnahmen abzugeben ...... wenn der Arbeitgeber diese Rolle falsch ebsetzt, ist das seine Verantwortung. Ich würde dieses Thema mal mit dem zuständigen Integrationsamt besprechen, damit diese auch den Arbeitgeber diesbezüglich beraten können.

Liebe Grüße

Hendrik


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