Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 08:49 (vor 1655 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

etwas anderes als Hendrik1, werde auch ich nicht schreiben.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Inklusionsbeauftragte oder einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, die oder der sie in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen verantwortlich vertritt. Dies gilt für alle Betriebe und Dienststellen, bei denen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigt sind – unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist oder nicht. Wenn es erforderlich ist, können auch mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden.

Die Aufgabe des Inklusionsbeauftragten:

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bestellen einen oder mehrere Beauftragte durch einseitige Erklärung; Formvorschriften bestehen nicht. Häufig werden Personal­verantwortliche oder Sicherheits­ingenieurinnen oder -ingenieure als Inklusionsbeauftragte bestellt. Inklusionsbeauftragte sind dazu berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben – sie vertreten die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber verantwortlich.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die für das Unternehmen zuständige Agentur für Arbeit sowie das Integrationsamt "unverzüglich" von der Bestellung einer oder eines Inklusionsbeauftragten in Kenntnis setzen.
Weil auch für diese beiden Institutionen ist der Inklusionsbeauftragte, die Person, die für den Arbeitgeber, rechtsverbindliche Erklärungen abgibt.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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