Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 16.10.2019, 12:42 (vor 1656 Tagen) @ Moonwalker

Bin ich da über das Ziel hinaus geschossen?

Hallo Christian, ich hätte da nicht so „formal“ geantwortet. Das mit der „Anweisung“ ist reine Mutmaßung bzw. Unterstellung. Der Arbeitgeber hat schnell und verständig reagiert und Lösungswege aufgezeigt und sich entschuldigt: Das finde ich wirklich klasse und anerkennenswert! Jetzt hast Du faktisch drei Ansprechpartner, von ganz oben schriftlich bestätigt, als Inklusionsbeauftragte – quasi zwei „Stellvertreter“. Um dieses „Luxusproblem“ wird Dich wohl so mancher beneiden.

Dass ein im SGB IX evtl. ungeschulter Personal-Sachbearbeiter, dem dieser (ungeliebte) Zusatzjob womöglich aufgedrückt wurde, mit dem SchwbR teils zeitlich bzw. fachlich überfordert ist, dürfte wohl keine Seltenheit sein. Evtl. geeignetes Seminar für Inklusionsbeauftragte heraussuchen und ihm empfehlen ...

Gruß,
Cebulon


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