Fürsorgepflicht (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 03.11.2019, 09:35 (vor 1634 Tagen) @ Zeimana

Hallo,

Du bist wohl die SBV. Dann solltest Du erst einmal wieder ins Gesetz schauen, wo und für wen die SBV und wo und für wen der BR zuständig ist.

Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung ist im Gesetz klar geregelt. Beschäftigte wie dieser "ein von Behinderung bedrohter Kollege (ohne GdB aber Formulierung des Facharzt)" fallen eben nicht in die Zuständikeit der SBV sondern des BR. Also Betroffenen an den BR verweisen, der muss hier tätig werden.

--
mfg Monica


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