Fürsorgepflicht (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 04.11.2019, 21:12 (vor 1635 Tagen) @ Wauzi32

die SBV ist bereits vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Gleichstellung zu beteiligen Gerichtsurteil aus Berlin vom 17.10.2017

Hallo, sollte dieser Beschluss gemeint sein: ArbG Berlin vom 17.10.2017, 16 BV 16895/15, würde ich mit der Aussage momentan etwas vorsichtig umgehen, weil aufgehoben und weil Rechtsbeschwerde anhängig beim BAG - 7 ABR 18/18

Es geht letztlich darum, ob die SBV grds. beteiligt werden muss (wie bei Kündigung) – oder ob es um rein vorsorgliche Kann-Beteiligung geht ab Antragstellung, also Option bzw. Ermessen des Arbeitgebers, da keiner vorher weiß, was aus dem Gleichstellungsantrag wird, und wie dann die Bundesagentur entscheidet bzw. ggf. das Sozialgericht.


Gruß,
Cebulon


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