Fürsorgepflicht (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 04.11.2019, 14:05 (vor 1634 Tagen) @ Zeimana

Guten Morgen, ein von Behinderung bedrohter Kollege (ohne GdB aber Formulierung des Facharzt) hat vor Jahren einen höhenverstellbaren Schreibtisch bekommen.

Für mich stellt sich die Frage, von wem er damals den höhenverstellbaren Schreibtisch bekommen hat. AG oder RV?

Bei der RV wäre ggf. der Tisch in sein Eigentum übergegangen und er könnte diesen an alle folgenden Arbeitsplätze mitnehmen.

Ansonsten ist es mittlerweile mit Bürostühle und höhenverstellbare Schreibtische schwierig, weil von allen evtl. Kostenträgern dieses als ergonomische Ausstattung eines AP angesehen wird. Somit ist der AG in der Pflicht!

Hilfestellung ist somit nur von BR, SBV, ASA, Betriebsarzt ect. zu erwarten.

LG


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