Fürsorgepflicht (Allgemeines)
Kann man das im Bereich Prävention einordnen?
Ja!
Somit wäre die SBV wieder involviert, oder?
Nein, auch dann keine Zuständigkeit der SBV sondern des BR. Zuständigkeit bei Prävention auch nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
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mfg Monica