Ausnahmen bei gestuften Ausschreibungsverfahren bzgl. Einladungspflicht (AGG)

sabsezicke, Wednesday, 13.11.2019, 08:52 (vor 1598 Tagen)

Hallo,

aus LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. 12. 2018, Az: 1 Sa 26 öD/18 geht ja hervor, dass externe schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete BewerberInnen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, wenn man die zu besetzende Stelle mit einer internen Person besetzen konnte, da diese bei der Besetzung Vorrang haben.

Nun höre ich persönlich immer wieder und öfter davon, dass AG sich sehr gerne auf dieses Urteil stützen und schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete BewerberInnen, die eine Entschädigung geltend machen, dann im Nachgang, also nach erfolgter Absage, mitteilen, dass man sich für eineN interneN BewerberIn hat entschieden und entscheiden müssen, da diese Vorrang haben und externe BewerberInnen eben nur nachrangig behandelt werden dürfen.

Ob das jetzt dann aber wirklich so war, es schreckt ja erst einmal ab, weil es würde für die Betroffenen nur eine Klage bleiben, die, sagen wir mal, nicht umsonst für eineN Betroffenen ist (Nerven, evtl. viel Zeit, sich mit der Marterie zu beschäftigen, evtl. viel Geld, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, für einen Anwalt ...).

D. h., der AG ist fein raus, solang keine Klage erhoben wird und der AG dann vor Gericht belegen muss, dass wirklich einE interneR BewerberIn eingestellt wurde und keine anderen externen schwerbehinderten nicht offensichtlich ungeeigneteN BewerberInnen eingeladen worden sind.

Ein AG könnte also auch "zocken" und so versuchen, eine Entschädigungszahlung und somit das AGG zu umgehen, oder!?

Meint ihr, AG gehen ein solches Risiko ein? D. h., einfach mal externen schwerbehinderten nicht offensichtlich ungeeigneteN BewerberInnen mitteilen, dass man sich für eineN interneN BewerberIn entschieden hat und gut ist.

Vor Gericht könnte es ja richtig eng für den AG werden, oder!?

Gibt es eigentlich Ausnahmen zu diesem Urteil oder gilt dies allgemeingültig für solche Fälle?

Danke Euch.

GLG


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