Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)

Becherzone, Limbach-Oberfrohna, Thursday, 14.11.2019, 17:29 (vor 1596 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe mit meinem Problem nichts aussagekräftiges gefunden.
Ein Kollege hat einen GdB von 90 auf Heilungsbewährung und ist seit einem Jahr in einer vorzeitigen Altersteilzeit (ab 55 Jahre), in der aktiven Phase. Nur fragte eine Personalerin, wann er seine Schwerbehinderung verlängern würde. Denn diese müsse die ganze Laufzeit der ATZ vorhanden sein, so auch in der passiven Phase.
Wenn er nun in der Mitte der ATZ seinen GdB nach Heilungsbewährung verliert, bekommt er dann Probleme mit der ATZ?
Wo sind die Regeln für die ATZ niedergeschrieben?

Ich danke schonmal im Voraus für eure Tipps


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