Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 20.11.2019, 22:46 (vor 1619 Tagen) @ Cebulon

Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!


Naja, ob das die Bundesagentur für Arbeit wohl so einfach akzeptiert und ungekürzt mal locker ALG I zahlt für ein Jahr ohne irgendwelche „Sperrzeiten“?

Gruß,
Cebulon

Hey,
außerdem kommt hinzu, das der frühe Rentenzugang als Schwerbehinderter wegfällt.

Hier kommt es jetzt wirklich darauf an, wieviel Zeit zu überbrücken ist.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion