Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 14.11.2019, 19:39 (vor 1625 Tagen) @ Becherzone

Hallo Leute,

ich habe mit meinem Problem nichts aussagekräftiges gefunden.
Ein Kollege hat einen GdB von 90 auf Heilungsbewährung und ist seit einem Jahr in einer vorzeitigen Altersteilzeit (ab 55 Jahre), in der aktiven Phase. Nur fragte eine Personalerin, wann er seine Schwerbehinderung verlängern würde. Denn diese müsse die ganze Laufzeit der ATZ vorhanden sein, so auch in der passiven Phase.
Wenn er nun in der Mitte der ATZ seinen GdB nach Heilungsbewährung verliert, bekommt er dann Probleme mit der ATZ?
Wo sind die Regeln für die ATZ niedergeschrieben?

Ich danke schonmal im Voraus für eure Tipps

Hey,

Es ist üblich, das am Ende der ATZ die Rente komt. Wenn der Kollege den GdB verlieren sollte, dürfte es eventuell Probleme mit der Rente geben.
Der Verlust des GdBs tritt ja erst 3 Monate nach unanfechbarkeit des Aufhebungsbescheides ein. Da lässt sich mit Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht etwas Zeit schinden
Habt ihr eine BV zur ATZ oder einen entspechenden Tarifvertrag
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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