Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
wenn die ATZ auf die vorgezogene Altersrente als schwerbehinderter Mensch ausgerichtet ist, muß selbstverständlich am Tag des Rentenbeginns die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch vorliegen gem. § 37 Satz 1 Nr. 2 SGB VI.
Und wenn ATZ tatsächlich so ausgerichtet ist, war es von beiden Seiten grob fahrlässig, einen Vertrag so abzuschließen, wenn Heilungsbewährung besteht.
--
&Tschüß
Wolfgang