Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)

Cebulon, Wednesday, 20.11.2019, 21:25 (vor 1618 Tagen) @ Becherzone

Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!

Naja, ob das die Bundesagentur für Arbeit wohl so einfach akzeptiert und ungekürzt mal locker ALG I zahlt für ein Jahr ohne irgendwelche „Sperrzeiten“?

Gruß,
Cebulon


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