Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)
Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!
Naja, ob das die Bundesagentur für Arbeit wohl so einfach akzeptiert und ungekürzt mal locker ALG I zahlt für ein Jahr ohne irgendwelche „Sperrzeiten“?
Gruß,
Cebulon