Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Allgemeines)

sirri, Sunday, 22.12.2019, 16:49 (vor 1587 Tagen)

Hallo,

eine ehemalige schwerbehinderte Arbeitnehmerin wurde zum Ende der Probezeit gekündigt, weil sie trotz intensiver Einarbeitung wiederholt Fehler gemacht hat.

Monate später bewirbt sie sich wieder im Hause auf eine andere Stelle und gibt ihre Schwerbehinderung an.

Darf sie jetzt aufgrund der Vorerfahrungen nicht eingeladen werden oder muss sie auch zwingend eingeladen werden, sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet ist?

Besten Dank.

HG


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