Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 09.01.2020, 21:01 (vor 1567 Tagen) @ sirri

Also AN war auf Stelle A angestellt, wurde wegen Gründen XYZ gekündigt, AN bewirbt sich auf andere Stelle beim selben AG im ÖD und hätte bei Vorlage entsprechender Eignung eingeladen werden müssen.

Naja, das kann man so pauschal wohl nicht sagen: Wenn ein solcher Bewerber nicht mal die Probezeit geschafft hat, sich kurz darauf dort wieder bewarb und seither keinerlei Zusatzqualifikation nachweislich erwarb, um seine damaligen Defizite gezielt ausgleichen, dann wäre jedenfalls in so einem Fall dessen Nichteinladung für mich durchaus nachvollziehbar bei vergleichbarem Arbeitsplatz.

Gruß,
Cebulon


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