Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Allgemeines)

sirri, Thursday, 09.01.2020, 19:25 (vor 1581 Tagen) @ albarracin

Tut mir Leid, dass ich jetzt erst zum Antworten komme. Waren im Urlaub.

Hab mal paar Urteile und Kommentare überflogen, scheint wohl aber noch nie jemand in einem solchen Fall geklagt zu haben!?

Mir ist zwar bei öffentlichen Arbeitgebern diese Unterscheidung bewusst, aber mir fehlt irgendwie diese Unterscheidung in den Kommentaren, die ich bis jetzt gelesen habe. Also AN war auf Stelle A angestellt, wurde wegen Gründen XYZ gekündigt, AN bewirbt sich auf andere Stelle beim selben AG im ÖD und hätte bei Vorlage entsprechender Eignung eingeladen werden müssen.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion