Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Allgemeines)
Hallo,
solange es sich nicht um eine vergleichbare Stelle mit vergleichbaren Anforderungsprofil handelt, muß der AG die Bewerbung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandeln - je nachdem ob öffentlicher oder nicht-öffentlicher Arbeitgeber.
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&Tschüß
Wolfgang