Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 23.12.2019, 09:33 (vor 1586 Tagen) @ sirri

Hallo,

solange es sich nicht um eine vergleichbare Stelle mit vergleichbaren Anforderungsprofil handelt, muß der AG die Bewerbung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandeln - je nachdem ob öffentlicher oder nicht-öffentlicher Arbeitgeber.

--
&Tschüß

Wolfgang


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