Sicherheitsübung (Umgang mit Arbeitgeber)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 20.02.2020, 08:31 (vor 1534 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

diese Evakuierungsübungen sind vorgeschrieben und vom AG auch durchzuführen.

Genau betrachtet hat die SBV sich auch darüber Gedanken zu machen, dass es möglich ist, im Ernstfall (und auch bei Übungen), wie eine Evakuierung "ihrer" Schwb erfolgt bzw. erfolgen kann. Beispiel Rollstuhlfahrer: normal nutzt dieser den Aufzug, die Nutzung des Aufzuges ist aber im Alarmfall untersagt und technisch nicht möglich (durch die Alarmschaltung fährt der Aufzug sofort ins Erdgeschoss und bleibt dort mit geöffneten Türen stehen). Also muss ich mir als SBV (und auch die SiFa) Gedanken machen, wie kommt der Rollstuhlfahrer aus dem Gebäude. Hierzu ist dann z.B. eine Tragedecke oder ein Rettungsstuhl, mit welchen die Treppen runter gefahren werden können, zu installieren.

Aber nun zu Deinem Fall zurück:
Handelt es sich rein um Ängste der schwb MA, sind diese ihnen durch Übungen (ggf. zuerst aus niedriger Höhe und dann steigern, auch bereits im Vorfeld zur großen Übung durchführen) zu nehmen.
Ist es jedoch Aufgrund körperlicher Gegebenheiten nicht möglich, dass sich die schwb MA dort abseilen bzw. die Selbstrettung durchführen, ist der Arbeitsplatz schlichtweg nicht geeignet.

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion