Sicherheitsübung (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.02.2020, 11:25 (vor 1533 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Sandra,

falls Du die gesundeitlichen Einschränkungen kennst und daher eine genauere Einschätzung möchtest, kannst du diese hier herein schreiben.

Liebe Grüße

Hendrik
Bsp: Jemand hat ein versteiftes Knie, oder aber Wirbelgleiten, darf deshalb auch nicht springen, weil die Belastung beim Aufkommen wenn unsanft zu groß sein könen, oder starkes Rheuma, keinen Faustschluss, kann sich nicht gut am Seil festhalten, und selber abseilen usw...


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