Sicherheitsübung (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Saturday, 22.02.2020, 14:05 (vor 1532 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

Vorsicht mit Gutachten, dass der Beschäftigte nicht länger als 10 Minuten sitzen, stehen oder liegen und nur maximal 2 kg heben kann.;-) Den frei im Büro fliegende Kollegen hab ich noch nicht gesehen!
Bitte diesen "spaßigen" Hinweis beachten, denn du selbst hast geschrieben, dass Voraussetzungen zur Tätigkeitsausübung erwartet werden.

Die betroffenen Personen sollten auf alle Fälle bei der Übung anwesend sein und sich einbringen. Denn es werden Erklärungen und Verhaltensregeln aufgezeigt werden. Die Übungen zum Anlegen der Sicherungs- und Abseilgurte oder -sitze sind am Boden durchführbar und die Kenntnisse im realen Notfall sicher hilfreich. Die Handhabung der Fall- und Bremseinrichtungen kann am Boden gezeigt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die vorgesehenen Einrichtungen geeignet und ggf. Veränderungen erforderlich sind.

Bei einer Brandschutzübung sollte nicht der Rollstuhlfahrer in das Tragetuch gelegt werden und x-Stockwerke durch das Treppenhaus geschleift werden. Dies wäre wegen dem Verletzungsrisiko unverantwortlich. Dies kann auch mit einem "Freiwilligen" simuliert werden, damit die Träger ein Gefühl im Umgang mit dem Rettungsmittel erlangen.
oder anderes Beispiel:
Ein Flugzeug macht keine Notwasserung, um das Anlegen der Schwimmwesten für die Passagiere zu verdeutlichen. Die Erklärungen des Bordpersonals muss ausreichen.

Bei einer Übung soll ein vermeidbares Risiko eines bereits Geschädigten ausgeschlossen werden. Aber im Notfall wird keiner der Betroffenen oben stehen bleiben und auf sein Attest hinweisen. "Hier ruht xy. Er hatte ein Attest." ist nicht der Bringer.

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Gruß
Wolfgang


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