Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.03.2020, 14:23 (vor 1492 Tagen) @ WoBi

Hallo,

was kann einem blinden Kollegen geantwortet werden, der außerhalb von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz auf die Begleitung einer fremden Hilfsperson angewiesen ist. Darf der alleinstehende Kollege z.B. am Wochenende spazieren gehen? Wie soll der Weg zur Arbeit gemeistert werden.
Die Begleitpersonen sind weder verwandt, noch in häuslicher Gemeinschaft lebend?

Ich habe dazu keine Informationen der Regierungen gefunden. Wahrscheinlich wurde dieses Problem für die "kleine Gruppe von Menschen" nicht bedacht. :-(
Diese Frage dürfte auch für andere Behinderungsarten wichtig sein. Habt ihr dazu Informationen, Regelungen, ...

Hey,
es heisst doch:
...Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer zweiten Person gestattet sowie mit Angehörigen des eigenen Haushalts.....

also ist die Begleitung durch eine fremde Person zulässig
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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