Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 24.03.2020, 22:47 (vor 1494 Tagen) @ WoBi

Hallo Hotte,

die Regelung nach der Bundeskanzlerin besagt:
"Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie „mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands“, möglich."

Der Freistaat Bayern bleibt das einzige Bundesland, das diese Regelung nicht umsetzen wird. In Bayern bestehen weiterhin die Regeln, die am letzten Freitag durch Markus Söder ausgesprochen wurden:
"Spazierengehen und Sport an der frischen Luft bleiben erlaubt - allerdings nur allein oder mit den Personen wie der eigenen Familie, mit der man zusammenlebt.

Auch in Bayern ist das alleinige Spazierengehen erlaubt.


ist als deine Anmerkung wenig hilfreich. Wie soll dies eine blinde Person oder ein Rollifahrer, der auf eine Assistenzkraft angewiesen ist, realisieren?

Hier werden eine Gruppe von Menschen wegen Ihrer Behinderung durch staatliche Regelungen benachteiligt! Weil hier nicht an diese Personengruppe gedacht worden ist.

Hallo Wolfgang,
bleibt doch bitte mal realistisch.
Glaubst du wirklich, wenn ein Blinder mit einer anderen Person spazieren geht, oder das ein Rollstuhlfahrer mit einer anderen person unterwegs ist, das diese dann angehalten und kontrolliert wird?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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