Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 24.03.2020, 10:21 (vor 1488 Tagen) @ WoBi

Hallo Hotte,

es geht auch um die sozialen Kontakte. Also um das Treffen mit anderen eingeschränkter Menschen. Menschen die z.B. ebenfalls einer Assistenz benötigen.
Ich denke, wir haben uns über die Zeit von Christian Fürchtegott Gellert Gedicht "Der Blinde und der Lahme" von 1746 weiterentwickelt. Derartige Zweckbündnisse sind heute nicht mehr erforderlich. Beide Personen möchten sich zum Spazierengehen im Park mir einem Gleichbetroffenen treffen können.
Die von dir genannte Regelung mag in Baden und Württemberg zutreffen, aber nicht im weiß - blauen Freistaat.

Hallo Wolfgang,
deine erste Frage war, ob spazierengehen mit einer fremden Personen erlaubt ist.
Auch in Bayern ist das alleinige Spazierengehen erlaubt.

Treffen mit anderen ist aus guten Grund verboten. Sowohl in Bayern, wie auch im übrigen Deutschland.
Warum soll es da für Blinde eine Ausnahme geben? Sind diese vor Ansteckung oder Übertragung gefeit?
Es gibt auch noch andere soziale Gruppen, die unter der Kontaktsperre leiden werden.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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