Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

WoBi, Tuesday, 24.03.2020, 08:13 (vor 1494 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

es geht auch um die sozialen Kontakte. Also um das Treffen mit anderen eingeschränkter Menschen. Menschen die z.B. ebenfalls einer Assistenz benötigen.
Ich denke, wir haben uns über die Zeit von Christian Fürchtegott Gellert Gedicht "Der Blinde und der Lahme" von 1746 weiterentwickelt. Derartige Zweckbündnisse sind heute nicht mehr erforderlich. Beide Personen möchten sich zum Spazierengehen im Park mir einem Gleichbetroffenen treffen können.
Die von dir genannte Regelung mag in Baden und Württemberg zutreffen, aber nicht im weiß - blauen Freistaat.

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Gruß
Wolfgang


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