Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 25.03.2020, 15:00 (vor 1485 Tagen) @ Hotte

Moin Moin WoBi,

schreib doch in Deiner Eigenschaft als GSBV eine Mail an das zuständige Ministerium für Inneres, dass es Menschen gibt, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und somit nicht alleine aus dem Haus können. Dieses sind beispielsweise Blinde, oder auch andere Personen die beispielsweise das Merkzeichen B für Begleitperson erforderlich oder H für Hilfslosigkeit im Schwerbehindertenausweis haben. Für diese sollte es entweder eine Ausnahmeregelung von der derzeitigen Ausgangssperre geben, da die Personen nicht im selben Haushalt leben müssen (Abholservice zur Arbeit usw.), oder zumindestens sollte es per Erlass geduldet werden, dass diese Personen behinderungsbedingt eine "fremde" Begleitperson bei sich haben dürfen.

Liebe Grüße

Hendrik


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