Kurzarbeit - Stellung der SBV (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 29.03.2020, 15:20 (vor 1486 Tagen) @ KaDi

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mir bereits das Forum durchgesehen, jedoch lediglich einen 11 Jahre alten Beitrag zu der Thematik gefunden.

In unserem Betrieb soll Kurzarbeit für bestimmte Bereiche eingeführt werden. In einem dieser Bereiche fällt auch die SBV (sowie Stellvertreter). Gerade in der Phase von Kurzarbeit (Erstellung BV und Betreuung der Mitarbeitenden mit GdB) möchten wir verstärkt da sein und Präsenz zeigen.

Ist die SBV mit dem Vergünstigungsverbot vor Kurzarbeit komplett geschützt? Oder auch nur teilweise?

Da ich noch ein Neuling bin, hoffe ich alles im Forum beachtet zu haben.

Danke für eure Unterstützung bei meiner Fragestellung.

Viele Grüße KaDi

Hey,
schau mal hier:
https://www.komsem.de/a-z/kurzarbeit-fuer-betriebsratsmitglieder-aib-2-2009/

oder hier:
https://www.uni-kassel.de/intranet/organisation/vertretungen/sbv/sbv-rechte0.html
letzter Absatz
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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