Kurzarbeit - Stellung der SBV (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 03.04.2020, 10:49 (vor 1483 Tagen) @ Loverslane

Guten Morgen Hotte,

erst einmal vielen Dank, aber vielleicht habe ich mich hier auch etwas falsch ausgedrückt. Es geht mir nicht um eine Zusatz oder andere Vergütung. Es geht mir lediglich um meinen normalen Lohn.
Arbeitstag normal = 7 Std. , auf Kurzarbeit angemeldet,
für Schb.-tätigkeiten 2,5 Std. aktiv in der Firma gewesen.
Müssen die 2,5 Std. rausgerechnet werden und normal vergütet werden oder der kompl. Tag?
Bin nicht penibel nur leider auch ein eher Geringverdiener, deshalb die Frage.

Gruß
Loverlane

Hey,
ist Kurzarbeit auf Null gesetzt?

Falls nicht, bekommst du das Kurzarbeitergeld berechnet auf der Basis deines normalen Lohnes. Es wird nicht unterschieden, ob du "normale" Arbeit oder SBv Tätigkeit gemacht hast
Soweit mein Wissenstand
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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