Kurzarbeit - Stellung der SBV (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 02.04.2020, 10:50 (vor 1456 Tagen) @ Loverslane

Hallo zusammen,

vielen Dank für den Link

In dieser neuen ungewohnten Zeit habe ich auch eins zwei Fragen. Ich bin Schwerbeh,-vertreter in einem Automobilzulieferbetrieb. Wir sind jetzt in der zweiten Woche Kurzarbeit.
1.) Wie ist die Vergütung bei Schwb.tätigkeiten in meinem Amt stundenweise oder der kompl. Tag? Geht mir nicht nur um mich, bin mit Sicherheit keiner der immer auf alles pocht bis zum Erbrechen. Aber gibt es dazu Regelungen bzw. Erfahrungen und einfach irgendwas? Wie sollte so etwas gehändelt werden? Unser AG hat da auch nicht das know-how. Wie schon gesagt bin auch Kollege und möchte nicht etwas, was mir zusteht.

Gruss

Hey,
zur ersten Frage eine ganz saloppe Antwort:

0,00 €

Denn das Amt der SBV ist ein Ehrenamt und wird nicht gesondert vergütet. Es zählt das normale Gehalt
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion