Kurzarbeit - Stellung der SBV (Allgemeines)
Hallo,
wenn die Arbeitszeit auf 30% reduziert wird, muß natürlich auch die SBV versuchen, Ihre Mandatsarbeit innerhalb dieser Arbeitszeit zu erledigen. Das kann bei 21 sbM durchaus realistisch sein. Erst wenn die notwendige Mandatsarbeit nicht innerhalb dieser Zeit erledigt werden kann, besteht evtl. Anspruch auf mehr Vergütung.
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&Tschüß
Wolfgang