Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)

Georgina, Friday, 01.05.2020, 12:49 (vor 2364 Tagen) @ albarracin

hier stellt sich zuerst mal die Frage, wie denn diese "Dienstanweisung" zustande gekommen ist. Wurde denn überhaupt die SBV angehört? Wurden BR/PR beteiligt?
Im BetrVG wäre diese Maßnahme als "Ordnung im Betrieb" gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig gewesen.

Und wenn es abgesegnet wurde...muss dann der Einzelne trotz "Hinderungsgrund" daran teilnehmen?
Darf dieser Person verboten werden, am regulären Dienst teilzunehmen?
Die Maske dient ja dem Fremdschutz : dieser wäre nicht mehr gewährleistet. Das ist er aber sowieso nicht, wenn die Maske durchfeuchtet ist ;-)
Steht der Fremdschutz de Umfeldes über dem individuellen medizinischen Hinderungsgrund?
Könnte man über die "Schiene" Benachteiligung gehen?

Wie sieht es im Hochsimmer aus: über 30 Grad Raumtemperatur....ab wann ist das Tragen einer Maske für alle unzumutbar (also auch ohne Einschränkungen)?


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