Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)
Moin Moin Georgina,
ohne zu wissen, in welchem Bereich Du arbeitest, ist diese Frage nur schwer zu beantworten. generell kann man aber sagen, wenn jemand zur Risikogruppe gehört, sollte auch aus Eigenschutz geprüft werden, ob Home Office möglich ist, damit ein Ansteckungsrisiko vermindert wird. Ansonsten gilt je nach Betrieb und individueller Aufagbe auch eine Maskenpflicht, gerade wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten oder in Mehrraumbüros gearbeitet wird, viel Kundenkontakt besteht, o.ä..
Daher wäre meine Empfehlung, Home Office zu prüfen. Nebenbei nicht jeder mit Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Störungen kann keine Maske tragen.
Ob der Arbeitgeber das Betreten der Dienstgebäude ohne Maske unteragen kann, hängt von der Art der Räume, des möglichen Abstansd, der Art des Betriebes und smonit des Risikos für alle Beschäftigten, für die er ja auch eine Fürsorgepfllicht hat, ab. Generell hat er ein Hausrecht.
Liebe Grüße
Hendrik