Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)
Hallo,
auch diese Verordnung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aushebeln, wenn dann andere AN geschädigt werden.
Weiter kann man ja zunehmend feststellen, dass die Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit Corona erlassene Verordnungen aufheben.
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mfg Monica