Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)

Georgina, Saturday, 02.05.2020, 15:45 (vor 2363 Tagen) @ Monica99

auch diese Verordnung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aushebeln, wenn dann andere AN geschädigt werden.

Zum § 106 GeWo gehört aber auch, dass Rücksicht auf Behinderungen genommen werden muss. § 164.4 SGB IX gilt sowieso.
Risikogruppen können sich schützen, indem FFP 2 (ohne Ventil) getragen wird.
Das Weisungsrecht endet aber eben auch dort, wo höherwertiges Recht ansetzt. Weisungen des AG können weder Tarifverträge noch Gesetze aushebeln. ;-)

Verzwickte Situation.


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