Beschlussaussetzung PR (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Wednesday, 06.05.2020, 21:12 (vor 2359 Tagen)

ich bräuchte nochmal Euern Rat.
Als SBV habe ich eine Beschlussaussetzung nach §178 Abs.4 SGB IX beim Personalrat beantragt.
Begründung hierfür ist, dass die Dienststelle ihrer Prüfpflicht nicht voll umfänglich nach §164 Abs.1 Satz 1 nachkommt und die SBV nicht beteiligt.
Der PR vertritt die Meinung, ja es ist richtig die Dienststelle müsste ihrer Prüfpflicht nachkommen, wichtiger als die Beteiligung der SBV ist aber die sofortige interne Stellenausschreibung damit die vakante Stelle schnell besetzt wird und hat der internen Stellenausschreibungen zugestimmt.Zusätzlich ist es Sache der Dienststelle die SBV zu beteiligen an der Prüfpflicht und der PR hat damit nichts zu tun.

Heute nach 7 Tagen gab es eine Sondersitzung des PR. Das ganze wurde nochmal kontrovers diskutiert. Einen neuen Beschluss gab es heute nicht da die PR Vorsitzende der Meinung ist das ich von §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH. gebrauch gemacht habe.Ein neuer Beschluss soll erst in der nächsten PR Sitzung (nach weiteren 7 Tagen)erfolgen.

Das Recht zur Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates erhält die Schwerbehindertenvertretung aus § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH. Dieser besagt, dass ein Beschluss des Personalrates für die Dauer von zehn Arbeitstagen auszusetzen ist, wenn die Schwerbehindertenvertretung dies beantragt, soweit durch den Beschluss wichtige Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten erheblich beeinträchtigt werden.

Welche Frist ist den nun richtig? Die von mir beantragten 7 Tage nach §178 Abs.4 SGB IX oder die 10 Arbeitstage nach §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH.
Sollten es die 7 Tage sein, ist damit jetzt die Frist erloschen für einen neuen Beschluss
und der alte gilt automatisch als Zugestimmt?


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