Beschlussaussetzung PR (Allgemeines)
Hallo, ergänzend. Sofern man einen Beschluss des BR/PR aussetzt der eine Maßnahme des AG betrifft, sollte man SOFORT dieses dem AG mitteilen und diesen darauf hinweisen, dass auf Grund der Aussetzung der AG seine Maßnahme auch nicht umsetzen darf. Sofern der AG hier die SBV nicht gem SGB IX beteiligt hat, die Beteiligung, mit Hinweis auf den Verstoß gegen das SGB IX einfordern.
Eine Aussetzung eines BR/PR Beschlusses muss ja nicht zwingend einen Verstoß gegen die AG Pflicht der Beteiligung der SBV voraussetzen. Es kann ja auch sein, dass man "nur" in dem Beschluss ( Art /Inhalt) des BR/PR ein rechtliches Problem hat, weil er Rechte/ berechtigte Interessen der Schwerbehinderte verletzt.
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mfg Monica