Beschlussaussetzung PR (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Thursday, 07.05.2020, 13:03 (vor 2358 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend zu WoBi möchte ich noch anmerken, daß es in so einem Fall sinnvoll ist, von beiden Aussetzungen Gebrauch zu machen - ggü. dem AG und ggü. dem PR. Das ist auch absolut zulässig.

Das würde also heißen das ich nach der Aussetzung vom PR (die erfolglos bleiben wird ,es wird nach 10 Tagen kein anderes Ergebnis rauskommen) danach noch die Möglichkeit habe die Maßnahme vom Arbeitgeber auszusetzen?


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