Beschlussaussetzung PR (Allgemeines)
Hallo,
nein, das heißt es wahrscheinlich nicht (mehr), da Du damit wohl zu lange gewartet hast. Die Aussetzung und damit die Einforderung der gesetzlichen Rechte ggü. dem AG muß schon relativ zeitnah nach Kenntnisnahme erfolgen.
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&Tschüß
Wolfgang