Fehler im Bewerbungsverfahren (Einstellung)

garda, Berlin, Tuesday, 09.06.2020, 15:29 (vor 1417 Tagen) @ Holz_116

Bewerbungen waren eingegangen, die Vorstellungsgespräche wurden durch geführt.
Die Stelle war in Voll- und Teilzeit ausgeschrieben mit dem üblichen Satz bei gleicher Eignung werden Schwerbehindertete bevorzugt eingestellt.

War das vollkommen gleichwertig genannt oder mit der Einschränkung "wenn es sich in passender Weise beim Stellenbesetzungsverfahren ergibt" oder so ähnlich, ist im Öffentlichen Dienst nicht so selten.

Man entschied sich für eine nicht Schwerbehinderte Bewerberin, weil diese Vollzeit arbeiten möchte.
Die Schwerbehinderten wollten nur Teilzeit arbeiten.

Das ist dann kein geeignetes Entscheidungskriterium, wenn beides gleichwertig angegeben wurde. Was sagt der Personalrat dazu? Bei Auswahlkriterien ist der ja in der Mitbestimmung.

Da die SBV an den Gesprächen nicht beteiligt wurde, habe ich den AG darauf hingewiesen, dass wenn jemand der Schwerbehinderten aufgrund des AGG`s klagt, zahlt der Arbeitgeber 3 Monate Gehalt.
Habe das Angebot des Arbeitsgebers auf Wiederholung der Vorstellungsgespräche abgelehnt.

Warum warst du nicht dabei? Kommt das öfter vor, dann wirst du dein Recht wohl einklagen müssen.
Warum hast du die Wiederholungsrunde abgelehnt?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion