Fehler im Bewerbungsverfahren (Einstellung)

Holz_116, Wednesday, 10.06.2020, 06:58 (vor 1415 Tagen) @ garda

War das vollkommen gleichwertig genannt oder mit der Einschränkung "wenn es sich in passender Weise beim Stellenbesetzungsverfahren ergibt" oder so ähnlich, ist im Öffentlichen Dienst nicht so selten.

Nein, bei gleicher Eignung werden SB bevorzugt eingestellt.

Das ist dann kein geeignetes Entscheidungskriterium, wenn beides gleichwertig angegeben wurde. Was sagt der Personalrat dazu? Bei Auswahlkriterien ist der ja in der Mitbestimmung.

Der BR hat heute in der Sitzung eine Erörterung mit dem Personalleiter und der Leitung der Stelle.

Da die SBV an den Gesprächen nicht beteiligt wurde, habe ich den AG darauf hingewiesen, dass wenn jemand der Schwerbehinderten aufgrund des AGG`s klagt, zahlt der Arbeitgeber 3 Monate Gehalt.
Habe das Angebot des Arbeitsgebers auf Wiederholung der Vorstellungsgespräche abgelehnt.


Warum warst du nicht dabei? Kommt das öfter vor, dann wirst du dein Recht wohl einklagen müssen.

Man hat es schlicht vergessen. Das Sekretariat der Stelle hat gewechselt und die neue Kollegin weiß es nicht. Die Leitung hat wohl keinen Zugang zu dem Bewerberprogramm. Ein entsprechender Support seitens der Personalabteilung fehlt.

Warum hast du die Wiederholungsrunde abgelehnt?

Zum einen, weil ich für mich nicht die Chance gesehen habe, die Leitung anders zu überzeugen.
Zum anderen aufgrund der aktuellen Situation als angehöriger der Risikogruppe bin ich im Homeoffice, meine 1 Stelli war Krank und die 2 Stelli gehört ebenfalls zur Risikogruppe.


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