Fehler im Bewerbungsverfahren (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 10.06.2020, 19:09 (vor 1407 Tagen) @ WoBi

Hallo,

und die SBV hätte natürlich die Möglichkeit gehabt, das ganze Verfahren auszusetzen und einen "Neustart" zu verlangen gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.
Warum der UP das nicht gemacht hat, jetzt die Wiederholung ablehnt und erst hier nachfragt, bleibt sein Geheimnis.

--
&Tschüß

Wolfgang


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