Fehler im Bewerbungsverfahren (Einstellung)
Hallo,
und die SBV hätte natürlich die Möglichkeit gehabt, das ganze Verfahren auszusetzen und einen "Neustart" zu verlangen gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.
Warum der UP das nicht gemacht hat, jetzt die Wiederholung ablehnt und erst hier nachfragt, bleibt sein Geheimnis.
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&Tschüß
Wolfgang