Fehler im Bewerbungsverfahren (Einstellung)

Remhagen, NRW, Thursday, 11.06.2020, 17:59 (vor 1413 Tagen) @ albarracin

Auch ich hatte vor vielen Jahren mit dem Dienstgeber Schwierigkeiten bezüglich der Einhaltung der Beteiligungsrechte der SBV.
Habe dann einige Entscheidungen ausgesetzt, den Dienstgeber hat das nicht interessiert.

Dann habe ich beim hiesigen Arbeitsgericht eine Einstweilige Verfügung beantragt und es ist binnen 5 Tagen zu einem Termin gekommen. Da ich mir sicher war, dass Rechtsschutz für die SBV besteht, habe ich einen RA beauftragt, mit mir zum Termin zu erscheinen.

Der Prozessbevollmächtigte des Dienstgebers fragte gleich zu Anfang den Vorsitzenden, ob überhaupt Rechtsschutz besteht, was der Vorsitzende bejaht hat.

Beim Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Dienstgeber die Entscheidung ausgesetzt, schriftlich der SBV sein Vorhaben mitgeteilt und ich hatte innerhalb einer Woche Zeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Meinen Rechtsanwalt hat der Dienstgeber auch bezahlt.

Seit diesen Zeitpunkt wird die SBV regelmäßig vor einer Entscheidung des Dienstgebers angehört.

MfG

Remhagen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion