Externe Ausschreibung - interne Bewerber(innen) - Beurteilung (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 12.06.2020, 11:43 (vor 1407 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Garda,

ich sehe das ein wenig anders. Als SBV sind wir in allen Angelegenheiten, die eine/n Schwerbehinderte/n betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und auch anzuhören. Daher wäre mein Vorschlag, dass hier Simone, falls dieses nicht in der Beurteilung steht, die Beteiligung der SBV nach § 178 einfordert und zudem eine Begründung für die Aussage verlangt, dass sich der Bewerber nicht für eine höherwertige Tätigkeit eignet.

Hallo Hendrik,

hier holen wir vermutlich etwas zu weit aus.

Ich bin in meiner Antwort davon ausgegangen, dass die Beurteilung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, da es ja hier um das Bewerbungsverfahren geht. Die Beurteilung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, an dessen Inhalte und Wertungen man erfahrungsgemäß kaum rankommt. Steht diese Wertung da drin, ist der AG berechtigt sie zu verwerten. Will man dagegen was tun, wäre es nötig gegen die Beurteilung selbst vorzugehen oder sie im Rahmen eines Konkurrentenklageverfahrens anzugreifen. Die Erfolgsaussichten sind leider überschaubar.

Eine Begründung für die Aussage "nicht höherwertig geeignet" muss sich natürlich aus der Beurteilung selbst ergeben.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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