Externe Ausschreibung - interne Bewerber(innen) - Beurteilung (Allgemeines)

WoBi, Monday, 15.06.2020, 07:40 (vor 1383 Tagen) @ Simone24

Hallo Simone,

Das ist hier das "normale" Verfahren, dass von der Personalabteilung eine Beurteilung angefordert wird, sobald sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin beworben hat.

Dieses fördert eine mögliche Beeinflussbarkeit der abgebenden Dienststelle. bezüglich "behalten oder weglassen wollen". Ggf. erhält die zu beurteilende Person "fachkundige Unterstützung" durch die Personalverwaltung / übergeordnete Stelle in welche Richtung die Beurteilung der versetzungswilligen Person gehen soll.
Da die bewerbende Person ihren Veränderungswillen kundgetan hat, hängt die weitere Entwicklung in der aktuellen Beschäftigungsstelle von der Charakterstärke der Führungskräfte ab.
Das ist ja, wie wenn bei einer externen Bewerbung beim derzeitigen Arbeitgeber durch den möglichen zukünftigen Arbeitgeber nachgefragt wird, wie der Bewerber so ist.

Wie gesagt, leider hat die Kollegin die Bewerbung zurückgezogen.

Auch so kann der Arbeitgeber auf die Bewerberauswahl Einfluss nehmen und "unerwünschte" Mitbewerber durch eine mögliche Darstellung der "Unmöglichkeit des Bewerbungserfolges", mögliche (negative) Auswirkungen für die aktuelle Beschäftigung oder durch (positive) Versprechungen für die Zukunft ganz "freiwillig" auf den Bewerbungsverzicht hinzuwirken.

Auch wenn die Handlungsgrundlage der SBV hier ggf. entfallen ist, falls es keine weitere behinderte Bewerber gibt, können die Abläufe und die Unterrichtung angeprangert und auf Veränderungen hingewirkt werden. Wie wäre es mit einer neuen Chance für die Kollegin, indem der PR wegen der Nichtbeteiligung von PR und SBV an der Prüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX der Einstellung nicht zustimmt und damit ein neues Stellenbesetzungsverfahren mit interner Prüfung erzwingt.
Eine geeignete behinderte Person kann die SBV und der PR doch nennen, falls der Arbeitgeber diese "übersieht".:-)

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Gruß
Wolfgang


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