Externe Ausschreibung - interne Bewerber(innen) - Beurteilung (Allgemeines)

Simone24, Monday, 15.06.2020, 07:01 (vor 1410 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort!

- Wurde über den Bewerbungseingang unterrichtet?

Nein, das wurde nicht gemacht. Das ist noch so ein Erbe meines Vorgängers, dass keine Unterrichtung erfolgt, sobald eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eingeht. :-| Ich bin aber dran, dies zu ändern.

Der öffentliche Arbeitgeber hat weiter eine Vorauswahl unter den Bewerbern getroffen und hat u.a. die interne behinderte Bewerberin mit Verweis auf § 165 Satz 4 SGB IX nicht zu dem nach § 165 Satz 3 SGB IX zwingenden Vorstellungsgespräch eingeladen. Zwingend deshalb, weil hier Auswahlgespräche stattgefunden haben. Denn es wurden externe Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Hier muss ich anmerken, dass die Auswahlgespräche noch nicht stattgefunden haben. Wir befinden uns noch in der "Vorphase".

Wurde die SBV bei dieser Vorauswahl entsprechend § 178 Abs. 2 SGB IX beteiligt?

Nein, auch hier: Erbe des Vorgängers.

Ist die interne behinderte Bewerberin vollkommen offensichtlich Ungeeignet entsprechend den zwingenden Stellenanforderungen nach der Stellenausschreibung. Zweifel an der Eignung reichen nicht aus, vielmehr darf die Eignung unzweifelhaft nicht bestehen.

Als offensichtlich ungeeignet würde ich sie nicht bezeichnen. Zumal die Einschätzung durch den Vorgesetzten kommt, die ja auch immer irgendwie subjektiv ist. Also nein, die fachlichen Qualifikation bringt sie m.E. mit.

- Hat der Arbeitgeber seine vorläufige Entscheidung gegenüber der SBV begründet und mit den entsprechenden Nachweisen versehen?

Nein.

- Hat die SBV dem Arbeitgeber ggf. Zweifel mittels Anhörung (Stellungnahme) mitgeteilt.

Ich war dabei die Stellungnahme zu schreiben. Die Kollegin hat die Bewerbung nun leider zurückgezogen. :-(

Wurde überhaupt vor der Stellenausschreibung durch den Arbeitgeber entsprechend nach § 165 Satz 1 SGB IX i.V.m. § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, unter Einbeziehung der SBV und des PR, geprüft, ob es eine interne Besetzung mit schwerbehinderten Beschäftigten möglich ist?

Nein.

- Wurde die SBV und der PR bei dieser Prüfung vor der Stellenausschreibung beteiligt?

Nein, auch hier wieder das gleiche Spiel. "Wurde noch nie so gemacht.". :-D Auch hier bin ich dran...


Es stellt sich mir die Frage, wann die Beurteilung geschrieben worden ist?

Das ist eine ganz aktuelle Beurteilung.


War den die zu beurteilende Person bei der Beurteilung eingebunden und mit dem Ergebnis der (Leistungs-) Beurteilung einverstanden? Oder ist es nur eine aktuelle „Bedarfsbeurteilung“ in Form eines internen Aktenvermerkes.

Ja, die Kollegin muss die Beurteilung unterschreiben und es haben auch Gespräche stattgefunden. Beim letzten Gespräch habe ich auch teilgenommen.
Das ist hier das "normale" Verfahren, dass von der Personalabteilung eine Beurteilung angefordert wird, sobald sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin beworben hat.

So, soviel dazu. :-)
Wie gesagt, leider hat die Kollegin die Bewerbung zurückgezogen. Aber dennoch kann man ja nicht ausschließen, dass sowas nochmal vorkommt.
Deswegen nochmal einen herzlichen Dank!!

Viele Grüße
Simone


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