Leidige Thema Informationspflicht des AG (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 17.06.2020, 07:59 (vor 1409 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi,

wer dir schriftlich gibt das er nicht reden will, dem würde ich das schon glauben.

Die schöne Standardausrede, es würde ja Behinderte nicht anders betreffen als Nichtbehinderte ist Blödsinn wenn man mal nur einen Funken weiter denkt. Es gibt da eine wenn schon alte, so doch perfekt passende Karikatur zum Thema: mehrere Tiere (Affe, Goldfisch im Glas usw.) stehen vor einem Prüfer und der sagt, dass im Sinne einer gerechten Beurteilung die Prüfungsaufgabe für alle gleich ist, es mögen alle Tiere bitteschön auf den Baum klettern neben dem sie stehen.

Besteht ein Schwerbehinderter den Test nicht, eben weil die Schwerbehinderung das verhindert, hat der AG bereits einen Fall nach § 167 Abs. 1 SGB ) geschaffen und spätestens dort bist du sowieso drin.

Was ich hier nicht lese ist, vor welchem Hintergrund die Leistungsstests durchgeführt wurden und worin sie bestehen, das könnte dann weitere Anhaltspunkte geben.

Mach weiter, du bist auf dem richtigen Weg.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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