Leidige Thema Informationspflicht des AG (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 17.06.2020, 09:15 (vor 1408 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

für das Urteilsverfahren und das Beschlussverfahren gilt der Grundsatz, dass die gütliche Erledigung des Rechtsstreits während des ganzen Verfahrens angestrebt werden soll. Dies steht in § 80 Abs. 2 ArbGG, i.V.m. § 278 Abs. 1 ZPO.

Der/Die Vorsitzende der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts kann ein Güteverfahren zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien ansetzen. Dieser Gütetermin oder Güteverfahren muss aber nicht erfolgen. Dies Entscheidet der Vorsitzende per Beschluss. Der Gütetermin findet ohne die ehrenamtliche Richter statt.

Der/Die Vorsitzende hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen.
Die Beteiligten sollen hierzu persönlich gehört werden. Dazu wird das persönliche Erscheinen der Parteien nach § 278 Abs. 2 u. 3 ZPO angeordnet werden.
Erscheint eine Partei im Gütetermin nicht oder ist der Gütetermin erfolglos, schließt sich der Kammertermin mit den ehrenamtlichen Richter an. Grundlage ist § 80 Abs. 2 i. V. m. § 54 Abs. 4 ArbGG.

Hier liegt ein Beschlussverfahren vor. Also ein Verfahren zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung. Die Parteien heißen nicht Kläger und Beklagte, sondern Antragsteller und Antraggegner. Das Beschlussverfahren kostet keine Gerichtsgebühren und die Kammer hat hier einen Amtsermittlungsauftrag. Das Arbeitsgericht ist z.B. nach dem BetrVG zwingend als Klärungsinstanz vorgesehen. Und um das geht es hier, um die Klärung zweier unterschiedlicher Rechtsauslegungen, vor einem neutralen sachkundigen Dritten.
Die Kammer hat hier mehr eine "Mediationsfunktion". Das Anrufen des Arbeitsgerichtes ist nichts verwerfliches oder bedrohliches.
Es ist dem Verhalten des Gesprächspartners und der Erforderlichkeit zum Schutz behinderter Menschen geschuldet. Bemühungen dies ohne mögliche Entscheidung der Richter zu regeln, sind derzeit gescheitert.

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Gruß
Wolfgang


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