Außenstelle ist nicht mehr verselbstständigt (BPersVG) (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 16.07.2020, 17:16 (vor 2288 Tagen) @ TeaRos

Viele Mitarbeiter der Außenstelle im Land Brandenburg wollten keinen ÖPR. Somit ist der GPR des Haupsitzes im Land NRW seit 01.05.2020 zuständig.

Diese Folgerung verstehe ich nicht: Warum sollte denn GPR da zuständig sein für die Außenstelle y in Brandenburg (statt örtlich. PR x am Hauptsitz in NRW) und vor allem nach welchem Paragraphen? Wer hat das gesagt mit welcher Begründung? Widersprüchlich zum ersten Posting? Halte ich eher für komplett sinnfrei!

Somit ist der GPR des Haupsitzes im Land NRW seit 01.05.2020 zuständig.

Den 01.05.2020 kann ich nicht nachvollziehen! Woher kommt Datum?

Gruß,
Cebulon


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