Gibt es ein Urteil oder mehrere zum § 6 BPersVG i.V.m. § 177 SGB IX (Allgemeines)

TeaRos, Thursday, 16.07.2020, 23:12 (vor 2288 Tagen)

ÖPR in einer weit entfernten Dienststelle wurde nicht mehr gewählt. ÖSBV existiert noch.
Darf die ÖSBV bis zur Neuwahl ihr Amt weiterführen, auch wenn es keinen ÖPR mehr gibt ab 2020?
Dürfen die schwerbehinderten Menschen ab 2022 eine neue ÖSBV wählen?


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