Gibt es ein Urteil oder mehrere zum § 6 BPersVG i.V.m. § 177 SGB IX (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.07.2020, 08:51 (vor 2287 Tagen) @ TeaRos

Hallo,


da die SBV eine eigenständige und von PR/BR/MAV unabhängige Vertretung ist, ist die Existenz eines örtlichen PR nicht Vorraussetzung für die Wahl und das Amtieren einer örtlichen SBV (am Beispiel BetrVG/BR siehe Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 5).
Es kommt nur darauf an, daß die Dienststelle/der Betrieb weiterhin PR- bzw. BR-fähig nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ist.
Dann kann eine SBV gewählt werden, amtieren und Neuwahlen initiieren.

Bei dieser Frage muß genau unterschieden werden zwischen örtlicher SBV und SBV-Stufenvertretung. Nur bei den Stufenvertretungen der SBV ist es notwendig gem. § 180 Abs. 1-3 SGB IX, daß eine PR- bzw. BR-Stufenstruktur besteht.
Da dies in der Literatur unstrittig ist, gibt es mW darüber auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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