2. Stellvertreter in Erwerbsminderungs-Rente (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 22.08.2020, 16:59 (vor 1342 Tagen) @ martin.schieder

Hallo,

Du mischt zwei Sachverhalte miteinander, die erst mal unabhängig voneinander sind.
Wenn die VP den Betrieb verlässt, rückt die erste Stellvertretung für den Rest der Amtsperiode, sofern diese noch mehr als 12 Monate dauert, nach.
Ob es noch weitere Stellvertreter gibt, hat mit dem Nachrücken des 1. Stellv. nichts zu tun.
Wenn der 2 Stellv. eine befristete Rente erhält, endet dadurch sein Arbeitsverhältnis nicht, die Wählbarkeit bleibt bestehen und somit auch das Amt als Stellv. Erst wenn die Rente in eine unbefristete Rente umgewandelt werden würde - egal ob wegen Alters oder Erwerbsminderung - und es eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, endet das Amt als Stellv. mit dem Tag der Umwandlung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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